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Tinnitus-Einteilung nach Biesinger

Grad I: Der Tinnitus belastet den Betroffenen kaum. Trotz der Ohrgeräusche besteht kein Leidensdruck.

Grad II: Betroffene kommen noch ohne größere negative Folgen mit ihrem Alltag zurecht. Der Tinnitus wird in bestimmten Situationen oder bei Stress jedoch als belastend erlebt.

Grad III: Es bestehen dauerhafte Beeinträchtigungen der Lebensqualität sowie der beruflichen Leistungsfähigkeit. Störungen im emotionalen, körperlichen und kognitiven Bereich sind zu erwarten. Noch sind die betroffenen Personen arbeitsfähig.

Grad IV: Völlige Dekompensation: Betroffene sind beruflich, wie privat schwer beeinträchtigt; Arbeitsunfähigkeit, Suizidgefahr.

Ab Grad III spricht man von einem dekompensierten Tinnitus.

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