Skip Navigation View Sitemap

Tinnitus-Einteilung nach Biesinger

Grad I: Der Tinnitus belastet den Betroffenen kaum. Trotz der Ohrgeräusche besteht kein Leidensdruck.


Grad II: Betroffene kommen noch ohne größere negative Folgen mit ihrem Alltag zurecht. Der Tinnitus wird in bestimmten Situationen oder bei Stress jedoch als belastend erlebt.

 

Grad III: Es bestehen dauerhafte Beeinträchtigungen der Lebensqualität sowie der beruflichen Leistungsfähigkeit. Störungen im emotionalen, körperlichen und kognitiven Bereich sind zu erwarten. Noch sind die betroffenen Personen arbeitsfähig.


Grad IV: Völlige Dekompensation: Betroffene sind beruflich wie privat schwer beeinträchtigt; Arbeitsunfähigkeit, Suizidgefahr.


Ab Grad III spricht man von einem dekompensierten Tinnitus.

06221 . 314 814
General consultation hours: Mon - Fri:
(except Wed)
08:30 AM – 12:00 PM & 14:30 PM – 18:00 PM
Private or self-payer consultation hours: Tue: 08:30 AM – 12:00 PM Wed: 14:30 PM – 18:00 PM Open consultation hours: Mon - Fri:
(Capacity limited)
08:30 AM – 10:30 AM
Back to top