Tinnitus-Einteilung nach Biesinger
Grad I: Der Tinnitus belastet den Betroffenen kaum. Trotz der Ohrgeräusche besteht kein Leidensdruck.
Grad II: Betroffene kommen noch ohne größere negative Folgen mit ihrem Alltag zurecht. Der Tinnitus wird in bestimmten Situationen oder bei Stress jedoch als belastend erlebt.
Grad III: Es bestehen dauerhafte Beeinträchtigungen der Lebensqualität sowie der beruflichen Leistungsfähigkeit. Störungen im emotionalen, körperlichen und kognitiven Bereich sind zu erwarten. Noch sind die betroffenen Personen arbeitsfähig.
Grad IV: Völlige Dekompensation: Betroffene sind beruflich wie privat schwer beeinträchtigt; Arbeitsunfähigkeit, Suizidgefahr.
Ab Grad III spricht man von einem dekompensierten Tinnitus.